Wucherpfennig_Steuerrecht_Ikon

Steuerrecht

Die Tätigkeit des Fachanwalts für Steuerrecht beginnt immer häufiger schon durch Einbeziehung in eine (streitige) Betriebsprüfung. Spätestens wenn im Rahmen der Betriebsprüfung die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens droht, oder sogar sogenannter „Flankenschutz“ durch Maßnahmen der Steuerfahndung (Steuerstrafrecht) angekündigt wird, ist anwaltliche Hilfe dringend geboten.

Eine rechtlich fundierte, anwaltliche Vertretung bereits in diesem Stadium kann häufig langwierige Einspruchs- und Klageverfahren und damit erheblichen Kosten- und Zeitverlust verhindern. Im Idealfall erfolgt die anwaltliche Tätigkeit in Zusammenarbeit mit Ihrem langjährigen Steuerberater, auf Wunsch auch durch nach außen nicht offengelegte Unterstützung.

Hilfreich kann die Klärung von Sachverhalten bereits vor Ihrer Umsetzung durch Einholung einer verbindlichen Auskunft oder im laufenden Verfahren durch tatsächliche Verständigung mit der Finanzbehörde sein. Hier gilt insbesondere, wie im steuerrechtlichen Verfahren insgesamt, dass erhebliche verfahrensrechtliche Hürden zu meistern sind. Dies bedarf qualifizierter anwaltlicher Beratung.

Stehen die vorgenannten Handlungsoptionen nicht oder nicht mehr zur Verfügung, umfasst die Rechtsvertretung durch Rechtsanwältin Ute-Brigitta Wucherpfennig selbstverständlich die Durchführung der finanzbehördlichen Einspruchsverfahren und der Verfahren vor den Finanzgerichten und in der Revisionsinstanz vor dem Bundesfinanzhof.

Die kontinuierliche steuerrechtliche Begleitung des Vertragsmanagements hilft Überraschungen und Krisensituationen insbesondere nach angekündigter Betriebsprüfung zu vermeiden, so dass Korrekturmaßnahmen unter zeitlichem Handlungsdruck bis hin zur Abgabe von Selbstanzeigen vermieden werden können.
(Siehe auch Steuerstrafrecht)

Insbesondere im Hinblick auf die Verschärfung der Anforderung zur Erlangung der Strafbefreiung nach Selbstanzeige ist rechtzeitiges und wohl überlegtes Handeln geboten.