Wucherpfennig_Medizinrecht_Ikon

Gesellschaftsrecht der Heilberufe
Vertragsrecht der Heilberufe

Die anwaltliche Tätigkeit im Gesellschaftsrecht der Heilberufe erfordert die sichere Beherrschung des Gesellschaftsrechts, des Steuerrechts und des Medizinrechts. Diese besondere Kombination ist durch die Fachanwaltschaften von Ute-Brigitta Wucherpfennig im Medizinrecht und im Steuerrecht dokumentiert.

Die Tätigkeit von Ute-Brigitta Wucherpfennig umfasst die Gestaltung von Gemeinschaftspraxis-/Berufsausübungsgemeinschaftsverträgen, Praxisgemeinschaftsverträgen und sonstigen Kooperationsverträgen, Beitritts- und Anteilskaufverträge betreffend vorbezeichnete Gesellschaften, ebenso wie Ausscheidens- und Liquidationsvereinbarungen.

Je früher die anwaltliche Einbindung erfolgt, desto häufiger kann eine einvernehmliche Regelung unter ausgewogener Berücksichtigung der Interessen der beteiligten Parteien gefunden werden. Sollte dies – ausnahmsweise – nicht gelingen, so werden selbstverständlich auch die erforderlichen streitigen Verfahren vor den Zivilgerichten (Amts-, Land- und Oberlandesgerichten) unter Berücksichtigung nicht nur der medizinrechtlichen Besonderheiten, sondern auch der Vorgaben des Gesellschafts- und Steuerrechtes, geführt.

Zur Betreuung des Vertragsmanagements der Arztpraxis gehören selbstverständlich die Gestaltung und Überprüfung von Dienstleistungsverträgen, Mitarbeiter- und Beraterverträgen, sowie Nutzungs- und Kooperationsverträgen.