Erbrecht
Erbfolgeregelung und Unternehmensnachfolge
Eine auf Ihre persönliche Situation abgestimmte Nachfolgegestaltung ist – altersunabhängig – unverzichtbar!
Gerade in der Nachfolgegestaltung sind langjährige anwaltliche Erfahrung und das sichere Zusammenspiel von Erb-, Schenkungsrecht, Erbschaftsteuer-, Schenkungssteuerrecht über das Gesellschaftsrecht bis hin ins Familienrecht gefordert. Die langjährige Erfahrung von Ute-Brigitta Wucherpfennig besonders in der Nachfolgeberatung hat jedoch eins immer wieder bestätigt:
Bei allen Möglichkeiten zu rechtlicher und steuerlicher Optimierung ist die gefundene Lösung für Sie nur dann die richtige, wenn Sie sich mit ihr „wohl fühlen“; denn der Mensch steht im Vordergrund.
Aktuell:
Bitte beachten Sie die am 17.08.2015 in Kraft getretene EU-Erbrechtsverordnung (Nr. 650/2012) für grenzüberschreitende Erbschaften (ErbRVO) gilt für alle Erbfälle, die ab den 17.08.2015 eintreten. Es kommt also nicht auf den Zeitpunkt der Einrichtung des Testamentes/Erbvertrages an.