Unternehmensvertragsrecht

Kontinuierliche Beratungspraxis ist die anwaltliche Begleitung der Begründung und Beendigung von Dienstverträgen unternehmensleitender Organe (Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat) und allen mit dieser im Zusammenhang stehenden rechtlichen Fragestellungen.

Zur Lösung „aus einer Hand“ gehören selbstverständlich auch die umfassende rechtliche Konzeptionierung von Projekten, Gestaltung und Überprüfung von unternehmenstypischen Vertragsgestaltungen, wie z.B. Darlehens- und Projektverträgen.

Für alle Unternehmensbeteiligten nimmt das Risikomanagement an Bedeutung stetig zu, und mit ihm Fragen von Compliance und Unternehmensleiterhaftung.

Die Unternehmen, die Ute-Brigitta Wucherpfennig vielfach langjährig begleitet, kommen aus so unterschiedlichen Branchen wie u.a.

ebenso wie

  • Bau- und Anlagenbau, Marketing, Projektentwicklung.