Wucherpfennig_Steuerrecht_Ikon

Steuerstrafrecht

Die Tätigkeit von Ute-Brigitta Wucherpfennig im Steuerstrafrecht erstreckt sich auf die Vertretung in den Verfahren, beginnend mit Durchsuchungsmaßnahmen und Maßnahmen der Steuerfahndung, über die Verfahren vor dem Finanzamt für Steuerstrafsachen bis zu strafgerichtlichen Verfahren. Häufig begleitet und ergänzt wird diese steuerstrafrechtliche Vertretung durch die Vertretung im finanzgerichtlichen Verfahren (siehe auch Steuerrecht). Eine Koordination entsprechender Verfahrensschritte ist dringendst anzuraten. Bei Vertretung duch einen ausschließlich im Strafverfahren tätigen Kollegen dürfen – bei häufig zeitlich vorgelagerten Strafverfahren – die Auswirkungen auf das Besteuerungsverfahren nicht unbeachtet bleiben.

Hierbei ist stets zu berücksichtigen, dass das Zusammenspiel von Strafrecht und Besteuerungsverfahren im Hinblick auf das strafrechtlich vorhandene „Recht zum Schweigen“, dem im Rahmen der Besteuerung die „Pflicht zur Mitwirkung“ gegenüber steht, eigene Anforderungen stellt.

In den letzten Jahren war die steuerstrafrechtliche Tätigkeit von Rechtsanwältin Ute-Brigitta Wucherpfennig im Schwerpunkt auf die Erstattung strafbefreiender Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Auslandsvermögen gerichtet, die insgesamt erfolgreich abgeschlossen werden konnten.

Auch für das Steuerstrafrecht, insbesondere soweit es durch Steuerfahndungsmaßnahmen eingeleitet und durch das Finanzamt für Steuerstrafsachen geführt wird, gelten besondere „Spielregeln“, deren praktische Kenntnis unverzichtbar sind.

Häufig unterschätzt wird, dass auch das Verfahren vor dem Finanzamt für Steuerstrafsachen ein Strafverfahren ist, in dem Fehler zu erheblichen Konsequenzen für den Betroffenen führen können. Dies gilt es durch frühzeitige konsequente anwaltliche Begleitung zu verhindern.